Allgemeine Information zur bauaufsichtlichen Zulassung für Bodenbeläge nach DIN EN 14342

DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik): Allgemeine Information zur bauaufsichtlichen Zulassung für Bodenbeläge nach DIN EN 14342, sowie Parkettklebstoffe und Parkettlacke ab dem 1. Januar 2011 

Wie bekannt, ist für Parkett- und Holzfußböden nach DIN EN 14342, sowie Beschichtungs-, Behandlungs- und Klebstoffe für solche Böden für die Verwendung in Aufenthaltsräumen ab dem 01. Januar 2011 aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Nachweis der Verwendbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vorgeschrieben.

 

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

 

Folgende Aufgaben werden vom DIBt übernommen:

  • Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten
  • Erteilung technischer Zulassungen für Bauprodukte und -systeme
  • Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
  • Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte

 

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.dibt.de

 

Für die IRSA Produkte sind die Emissionen an flüchtigen organischen Bestandteilen, kurz VOC (Volatile Organic Compounds), der Maßstab für die Zulassungen. Die Bewertung erfolgt  nach dem AgBB-Schema. (http://www.umweltbundesamt.de/bauprodukte/agbb.htm).

Darüber hinaus werden die Rezepturen der Produkte dem DIBt offen gelegt und bewertet.

 

Bei den IRSA Produkten sind dabei die Lacke und Öle betroffen.

Fugenkitte sind im Bereich der Oberflächenbehandlungen ausgenommen, d.h. unsere IRSA Holzkittlösung und IRSA Platinum Aqua Kitt bedürfen keiner Zulassung. 

 

Alle zugelassenen Produkte sind aus Sicht des DIBt gesundheitlich unbedenklich.